Informationsangebot

Zu den einzelnen Phasen im Lebenszyklus stellt das Landeskirchliche Archiv Informationsmaterialien bereit.

Grundlagen/Vor der Anlage von Akten

Schriftgutverwaltung erfüllt keinen Selbstzweck. Sie dient der Nachvollziehbarkeit des kirchlichen Handelns. Die Grundsätze für die kirchliche Schriftgutverwaltung lassen sich aus Rechtsetzung, Rechtsprechung und Normen ableiten. Für die Schriftgutverwaltung in der Nordkirche gibt es allerdings kein eigenes „Schriftgutverwaltungsgesetz“. Die Grundlagen ergeben sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die hier zusammengestellt worden sind:

Die jeweils rechtsgültigen Versionen der Rechtsgrundlagen finden Sie in der Rechtssammlung der Nordkirche: https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/list/geltendes_recht

Die klare Trennung von Grundbegrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Schriftgutverwaltung sorgt für Klarheit:

Ordnen

Ordnen ist die wichtigste Kernaufgabe der Schriftgutverwaltung.

Die landeskirchlichen Stellen sind verpflichtet, für die Ordnung ihres Schriftguts einen Aktenplan zu verwenden. Hier gibt es grundlegende Informationen zum Aktenplan und Tipps zur Aufstellung eines Aktenplans.

Das Landeskirchliche Archiv hat für die landeskirchlichen Stellen einen Beispielaktenplan erarbeitet. Er kann als Vorbild dienen und darf nach den Bedürfnissen der landeskirchliche Stelle angepasst werden.

Der Beispielaktenplan ist hier als Übersicht und als Import-Datei für ein digitales Dokumentenmanagementsystem vorhanden.

Im Hinblick auf die Umstellung auf ein digitales System empfiehlt das Landeskirchliche Archiv die Einführung einer digitalen Parallelregistratur. Hier gibt es die Hinweise für die Nutzung der Digitalen Parallelregistratur. Der Beispielaktenplan ist als Download in der Windows-Ordnerstruktur verfügbar. Bitte wenden Sie sich dafür per Mail an das Landeskirchliche Archiv.

Für die Einführung der elektronischen Akte oder eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems sind bestimmte Voraussetzungen zu schaffen:

Bearbeitung/Verwendung

Für die Aktenführung ergeben sich Grundsätze, die alle Mitarbeitenden einhalten müssen.

Registrieren

Über die vorhandene Ordnung muss ein Nachweis geführt werden. Auch bei der elektronischen Schriftgutverwaltung müssen sog. Metadaten registriert werden.   Weitere Informationen finden sich hier:

Die landeskirchlichen Stellen müssen einen Nachweis über das bei ihnen vorhandene Schriftgut führen. Dies geschieht in einem Aktenverzeichnis. An dieser Stelle finden sich ein Merkblatt zum Aktenverzeichnis sowie ein Musteraktenverzeichnis zur praktischen Nutzung vor Ort.

Geschäftsgangverfügungen steuern Abläufe in den Akten der kirchlichen Stellen und Abschlussverfügungen schließen diese ab. Das Merkblatt gibt einen Überblick über  die gängigen Verfügungen und ihre jeweilige Bedeutung.

Um die Akten vollständig und nachvollziehbar zu halten, ist es in bestimmten Situationen notwendig (z.B. zur Verschriftlichung von nicht-schriftlichen Informationen), dass Vermerke und Aktenvermerke angefertigt werden. Hier findet sich ein Merkblatt über Aktenvermerke inkl. eines Beispiels sowie ein Muster für einen Vermerk als Vorlage.

Aufbewahrung

Während der Aufbewahrungsfristen sind die landeskirchlichen Stellen dafür verantwortlich, dass ihr Schriftgut ordnungsgemäß aufbewahrt wird. Daher hat das Landeskirchliche Archiv konservatorische Hinweise zusammengestellt.

Aussonderung (Anbietung an das Archiv)

Hier finden Sie die Muster-Anbietungsliste des Landeskirchlichen Archivs.

Hier finden Sie die bisher erarbeiteten Archivierungsmodelle: https://archivnordkirche.de/bewertung.html