Aus den Schatzkammern

| von Peter Wurm |

Die erste evangelische Gottesdienstordnung im Herzogtum Mecklenburg: Die „Ordeninge der Misse“ von Johann Riebling

Am 16. Juni 1545 erschien bei Ludwig Dyetz in Rostock die erste evangelische Gottesdienstordnung im Herzogtum Mecklenburg. Ihr Autor war Johann Riebling, Superintendent im sogenannten „Heinrichsteil“ des Herzogtums Mecklenburg, d. h. in dem vom evangelisch gesinnten Herzogsbruder Heinrich dem Friedfertigen regierten Teil. Der jüngere Bruder Albrecht (wenig friedfertig, dafür aber „der Schöne“ genannt) verharrte beim alten Glauben.

Der gebürtige Hamburger Riebling war durch Luther von Braunschweig nach Mecklenburg empfohlen worden. In Braunschweig hatte er sich vergeblich gegen die von Bugenhagen geforderte Wiedereinführung der Messgewänder gewandt. Dabei war er mit einem Eifer zu Werke geschritten, der ihn nicht einmal vor der Inszenierung eines vermeintlichen Angriffs eines Gemeindegliedes auf seine Kasel zurückschrecken ließ.

In Mecklenburg sollte Riebling helfen, nach dem Vorbild der Stadt Braunschweig eine evangelische Kirchenordnung einzuführen. 1540 sollte mit der „Ordeninge der Misse“ ein erster Teil in Kraft treten, was jedoch durch eine Neuauflage der bis dahin im Heinrichteil angewandten niederdeutschen Fassung der Brandenburg-Nürnbergischen Kirchenordnung vereitelt wurde.

Rieblings „Ordeninge“ erschien – in erweiterter Fassung – erst fünf Jahre später an eingangs genanntem Tage im Druck. Seine „Ordeninge“ beseitigte die Elevation der Hostie, ordnete die sonntägliche Katechismuslehre an und vereinfachte den Gottesdienst in den Landgemeinden.

Bald schon erwies sie sich als nicht mehr ausreichend. Noch auf Veranlassung Herzog Heinrichs und nach dessen Tod im Auftrag seines allein regierenden Neffen Johann Albrecht erarbeitete Riebling zusammen mit Johann Aurifaber und anderen eine umfassende Kirchenordnung.

Aurifaber reichte das Werk Melanchthon zur Begutachtung ein, der es so stark überarbeitete, dass er es am Ende als sein eigenes Werk betrachtete. Am 18. Juli 1552 konnte die fertige Ordnung schließlich die Druckerpresse von Hans Lufft in Wittenberg verlassen. Nach heftigen Protesten gegen das landfremde Hochdeutsch wurde die Kirchenordnung 1557 bei Dyetz in Rostock noch einmal in niederdeutscher Übersetzung aufgelegt.

Riebling war bereits 1554 an seinem Dienstsitz Parchim im Alter von 60 Jahren gestorben. Mit seinem Beitrag am Entwurf der Kirchenbuchordnung prägte er die mecklenburgische Landeskirche nachhaltig.

Die Kirchenbuchordnung von 1552 blieb in ihrer revidierten Fassung von 1602 bis 1921 in Kraft.

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